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cookie richtlinien und die auswirkung fuer die website

Cookie-Richtlinien und die Auswirkungen für Ihre Website

Recht

Haben sie sich schon einmal gefragt, weshalb Sie im Internet öfters Werbung zu sehen bekommen von Produkten, nach denen Sie kurz zuvor gesucht haben? Oder weshalb sich eine Website an Ihren Benutzernamen erinnert, während Sie ihn eingeben wollten? Die Antwort ist leicht, es handelt sich um Cookies, das Gedächtnis der Websites. Neuerdings sieht man auf immer mehr Websites einen Warnhinweis für die Verwendung von Cookies. Warum ist das so und müssen Sie diesen Hinweis auf Ihrer Website auch einführen?

Was sind Cookies?

Zunächst die Erklärung, worum es sich bei Cookies überhaupt handelt. Cookies sind keine Kekse, so viel sei gesagt. Hierbei handelt es sich viel mehr um die Speicherung kleiner Dateien auf Ihrem Rechner. Diese Dateien enthalten Informationen, die Sie beim Surfen auf der Website preisgeben. Datenschutzrechtlich werden Cookies sehr kritisch gesehen, da sie eine Profilbildung von Website-Besuchern ermöglichen.
In Ihren Browser-Einstellungen können Sie Cookies allgemein verbieten oder nach jedem Schließen löschen lassen. Auch haben alle modernen Browser eine Inkognito-Option (Chrome) oder eine Alternative für privates Surfen (Safari, Firefox), die verhindern, dass Cookies gesetzt werden.

Warum werden Cookies genutzt?

Zum einen können Cookies dazu beitragen, Ihnen das Surfen im Internet zu erleichtern und wiederholtes Eingeben von Informationen zu vermeiden. Durch Cookies bleiben Sie beispielsweise auf Websites angemeldet. Mithilfe von Cookies wird auch die „Autofill“-Funktion, also das automatische Befüllen, von Formularen gesteuert, da die Website Zugriff auf die Informationen hat, die Sie zuvor eingegeben haben.
Vor allem aber werden Cookies von Diensten eingesetzt, um das Verhalten oder auch die Vorlieben der Besucher zu beobachten. So kann künftig gezielt Werbung geschaltet werden. Genauer gesagt geht es hierbei um Anbieter wie Google, die mit Ihren Werbenetzwerken AdSense und DoubleClick, aus dem Inhalt der Website und dem Profil der Nutzer individualisierte Werbung auf den Websites einblenden können.
Auch die Websitebetreiber verwenden Cookies, um mehr über Ihre Besucher zu erfahren. Mit Analyse-Tools wie Google Analytics wird u.a. analysiert, woher die Besucher einer Website kommen, wie lange sie auf der Website verbleiben und welche Suchworte sie in der Suchmaschine verwendet haben. Somit wissen Website-Inhaber, welche Inhalte gut ankommen und können Ihre Internetpräsenz optimieren.

Die rechtliche Situation der Cookies: Deutschland gegen die EU

Mit der Zeit wurden durch das Unwissen vieler Website-Besucher und der fehlenden Einstellungen ihrer Browser deutlich mehr Informationen über sie gesammelt, als diesen wahrscheinlich lieb war. Um für einen geregelten Datenschutz zu sorgen, führte die EU 2009 die sogenannte „Cookie-Richtlinie“ ein, welche EU-Ländern vorschrieb, wie sie mit Cookies umzugehen hatten.
Laut der EU müssen Besucher der Website

  • über das Sammeln und Verwenden ihrer Daten informiert werden.
  • diesem zustimmen, bevor Daten gesammelt und verwendet werden (Opt-in).
  • jederzeit dem Sammeln und Verwenden ihrer Daten widersprechen können.

Diese Richtlinien wurden in vielen Ländern der EU umgesetzt, allerdings nicht in allen, unter anderem hier in Deutschland nicht. Die Gesetzgebung ist der Meinung, dass die im Telemediengesetz festgehaltene Regelung bereits der Cookie-Richtlinie entspricht und hat diese daher bisher nicht annehmen wollen.
Laut Telemediengesetz (§ 15 Abs.3) müssen Besucher der Website

  • über das Sammeln und Verwenden ihrer Daten informiert werden.
  • jederzeit dem Sammeln und Verwenden ihrer Daten widersprechen können (Opt-Out).

Die Frage um Erlaubnis bevor Daten überhaupt gesammelt werden bleibt in diesem Fall aber aus. In Deutschland reicht es also bisher aus, beim Einsatz von Cookies in Datenschutzrichtlinien (die von jeder Seite Ihrer Website mit einem Klick erreichbar sein müssen) darauf hinzuweisen. (Verwenden Sie Google Analytics, müssen Sie noch weitere Regeln befolgen).
Dieser Ansatz ist nicht unumstritten. Laut zum Beispiel einer Forderung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Imke Sommer aus Bremen sind die Richtlinien im Telemediengesetz unvollständig und deshalb nicht ausreichend umgesetzt.

Google verpflichtet seine Kunden zum Cookie-Warnhinweis

Noch hat sich die deutsche Gesetzgebung nicht dazu entschlossen, die fehlenden Anweisungen in das Telemediengesetz zu übernehmen. Allerdings beginnt Google damit, die EU-Richtlinien für seine Produkte auch in Deutschland geltend zu machen.
Auf der Seite www.cookiechoices.org wird beschrieben, wie die Cookie-Hinweise für Google-Produkte dargestellt werden sollen.

 Hier steht auch geschrieben, dass Nutzer der Produkte Adsense oder DoublClick vertraglich dazu verpflichtet sind, die EU-Richtlinie zu befolgen, also die Einwilligung des Besuch vor der Nutzung einzuholen.
 Für Google Analytics gelten eigene Richtlinien, welche die EU-Richtlinien nur bei der Benutzung von Google Analytics-Werbefunktionen vorschreiben.

Was bedeutet das für Sie als Website-Betreiber?

Wir von Elbnetz geben keine Rechtsauskunft. Das dürfen wir nicht. Wir versuchen Sie lediglich möglichst Verständlich über dieses aktuelle Thema auf dem Laufenden zu halten. Unser Rat als WordPress Agentur: Machen Sie sich Ihr eigenes Bild und setzen Sie sich gegebenenfalls weiter mit dieser Angelegenheit auseinander, sollten Sie zum Beispiel die angesprochenen Google-Produkte einsetzen. Im Zweifel holen Sie sich juristischen Rat bei dem Anwalt Ihres Vertrauens.

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