Tipps

Google Analytics mit WordPress verbinden

Was Sie bei der Verwendung von Google Analytics beachten müssen

Sie sind stolzer Besitzer einer neuen Website oder eine neuen Blogs? Dann haben Sie sicherlich auch den Wunsch, die Anzahl der Besucher zu messen. Eines der beliebtesten Tools, um die Zugriffszahlen einer Website zu ermitteln ist Google Analytics.

Worum geht es?

Zwar ist Google Analytics kostenlos, aber nicht umsonst, denn Sie bezahlen mit Ihren Besucherdaten. Das wiederum finden unsere Datenschützer verständlicherweise nicht lustig, weswegen Sie Regeln zur Nutzung aufgestellt haben. Diese Gesetze sollten Sie lieber befolgen, da sonst teure Abmahnungen drohen können. Erfahren Sie in diesem Beitrag die Fallstricke von Google Analytics und wie Sie diese umgehen können.

Google Analytics in WordPress einbinden

Google Analytics
Aus technischer Sicht ist die Nutzung von Google Analytics recht simpel: 1. Bei Google Analytics anmelden, 2. Den Google Analytics Code auf der Seite einbinden. In einem früheren Beitrag haben wir beschrieben, wie man WordPress mit Google Analytics verbindet.
Die Herausforderung liegt vielmehr darin, die Implementierung im Sinne der Datenschutzgesetzgebung durchzuführen. Hierzu sind die folgenden fünf Schritte durchzuführen:
In fünf Schritten zum rechtskonformen Einsatz von Google Analytics

  1. Sie müssen einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen (Der Vertrag wurde im September 2016 aktualisiert),
  2. Sie müssen die IP-Adressen der Website-Besucher durch Kürzung anonymisieren,
  3. Sie müssen Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Erfassung durch Google Analytics ermöglichen,
  4. Sie müssen die Nutzer Ihrer Website in Ihrer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics aufklären,
  5. Haben Sie bisher schon Google Analytics in Ihre Webseiten eingebunden, ist davon auszugehen, dass dabei Daten unrechtmäßig erhoben wurden. Diese Altdaten müssen gelöscht werden.
  6. Update 29.07.2019: Nach einem aktuellen EuGH-Urteil dürfen Tracking-Tools wie Google Analytics nur noch zum Einsatz kommen, wenn die Nutzer dem nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich zustimmen (Opt-in-Verfahren).
    Lesen Sie dazu den Beitrag Wichtiges EuGH-Urteil: Einwilligung für Tracking-Cookies und Haftung für den Facebook Like-Button.

Soweit die Theorie. Auf der Suche im Web nach einer guten und ausführlichen Anleitung sind wir auf die folgenden Beiträge gestoßen, die Sie zum Ziel einer gesetzeskonformen Implementierung von Google Analytics auf Ihrer Website führen werden:

Bei Interesse: Weiterführende Links zum Thema Google Analytics

Wer sich intensiver mit diesem kritischen Thema auseinandersetzen möchte, dem seien die folgenden Links empfohlen, auf die wir bei unserer Recherche zu diesem Thema gestoßen sind:

Unser Service

Möchten Sie Google Analytics auf Ihrer Website rechtskonform einsetzen, haben aber keine Lust sich abzumühen, dann bieten wir Ihnen einen Service:

  • Wir richten ein neues Konto bei Google Analytics für Sie ein (Sie können dann einfach Ihr altes Konto gesetzeskonform löschen),
  • Wir binden den Tracking-Code so in Ihre Website ein, dass die IP-Adressen anonymisiert werden,
  • Wir richten Ihnen eine entsprechende Datenschutz Seite ein (bzw. aktualisieren Ihre bestehende Seite), die auch die erforderlichen Widerspruchsmöglichkeiten bieten,
  • Wir schicken Ihnen einen fertig ausgefüllten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung als PDF-Datei, den Sie nur noch ausdrucken und an Google abschicken müssen,
  • Sie erhalten künftig regelmäßig einen Report per E-Mail, der Sie über die Besucherzahlen und deren Verhalten auf Ihrer Website auf dem Laufenden hält. Außerdem haben Sie eine Übersicht über die Besucherzahlen direkt im Dashboard.
  • Und das Ganze für nur 69,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Interesse? Dann bestellen Sie jetzt unseren Google Analytics Service Ihre WordPress Agentur!

turned_in_notDSGVO, Google, Tracking & Analyse

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