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Die TTDSG und Cookie Banner

TTDSG: Welche Änderungen kommen auf unsere Cookie Banner zu?

Recht

Mit dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) ist nun seit dem 01.12.2021 gesetzlich festgelegt, dass Tracking Dienste sowie Cookies eine echte Einwilligung des Besuchers einer Website benötigen, bevor Sie aktiviert werden. Zwar hatten bereits der BGH und EuGH-Urteile gefällt, die dies unterstützen, doch jetzt wurde ein entsprechendes Gesetz verfasst.

Aber was bedeutet „echte Einwilligung“ genau? Welche Änderungen kommen auf unsere Cookie Banner zu? Das möchten wir Ihnen in diesem kurzen Beitrag überschaubar erklären. Für detailliertere Informationen können wir Ihnen den Beitrag „TTDSG: Neue Regeln für Cookies – Praxistipps und Checkliste für Google Analytics & Co“ von Dr. Thomas Schwenke ans Herz legen.

Keine Vorauswahl im Banner

In vielen Cookie-Banner wird über Hakensetzung entschieden, welche Cookies akzeptiert werden sollen und welche nicht. Bisher haben einige Website-Betreiber die Unachtsamkeit Ihrer Besucher genutzt, um sich über bereits vorausgewählte Haken eine Erlaubnis für Cookies zu erschleichen. So wird z.B. der Klick auf „Ausgewählte Cookies zulassen“ ganz schnell gleichwertig mit „Alle akzeptieren“. Das ist nun nicht mehr erlaubt, der Besucher muss aktiv die Cookies anhaken, die gesetzt werden dürfen.

TTDSG - Vorauswahl Cookies ist falsch

Die Cookies müssen abgelehnt werden können

Neben der Einwilligung muss es auch immer direkt einen Button zum Ablehnen geben. Dieser darf nicht erst über einen extra Klick, wie z.B. „Auswahl eingrenzen oder ablehnen“ erreichbar sein.

Der Einwilligungs-Button darf nicht hervorgehoben sein

Die Buttons dürfen sich optisch nicht aushebeln, sprich, der Button zum Ablehnen darf nicht ausgegraut oder weniger sichtbar sein, als der Button zur Einwilligung. Der Besucher darf nicht über Farbgebung zum Zustimmen manipuliert werden.

TTDSG - Hervorhebung ist falsch

Informationen über die Cookies

Besucher müssen über die Cookies der Website detailliert informiert werden, neben dem Zweck muss es zusätzliche Informationen zum Anbieter geben. So ist gewährleistet, dass der Besucher eine informierte Entscheidung trifft.

Cookies erst nach Einwilligung laden

Zu guter Letzt, was mittlerweile selbsterklärend sein sollte: Cookies dürfen erst nach der Einwilligung des Besuchers geladen werden.

Die Ausnahme: Technisch notwendige Cookies

Wofür Sie keine Einwilligung des Besuchers benötigen sind technisch notwendige Cookies. Dazu gehören z.B. Session Cookies (im Shop für den Warenkorb oder zum Steuern von mehrsprachigen Websites nötig), Cookies für Zahlungsprozesse oder auch die Cookies zum Erteilen oder zum Widerruf einer Einwilligung. Sozusagen die Cookies, die für die Funktion Ihrer Website notwendig sind und nicht in das Thema Marketing etc. fallen.

Borlabs hat bereits nachgerüstet

Ein gutes und aktuelles Plug-in für Cookie Banner ist Borlabs Cookie. Die Entwickler des Plug-ins haben für Nutzer auch schon einen Beitrag zusammengeschrieben, der ihnen die nötigen Anpassungen erklärt. Unter „TTDSG und Borlabs Cookie“ finden Sie mehr dazu.

turned_in_notDSGVO, Rechtsurteile, Tracking & Analyse

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