Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem Urteil vom 29. Juli 2019 entschieden, dass Website-Betreiber für den Einsatz der „Gefällt mir“-Schaltfläche von Facebook bezüglich der Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten zur Verantwortung gezogen werden können. Außerdem gilt jetzt eine Opt-in-Pflicht für Cookies, die von Tracking-Tools wie Google Analytics eingesetzt werden.