Mit dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) ist nun seit dem 01.12.2021 gesetzlich festgelegt, dass Tracking Dienste sowie Cookies eine echte Einwilligung des Besuchers einer Website benötigen, bevor Sie aktiviert werden. Zwar hatten bereits der BGH und EuGH Urteile gefällt, die dies unterstützen, doch nun wurde ein entsprechendes Gesetz verfasst.