Es kann viele Gründe dafür geben, eine Website oder bestimmte Inhalte selbiger aus den Suchergebnissen von Google entfernen zu wollen. In diesem Beitrag erklären wir, wie das nachhaltig funktioniert.
Bei der Erstellung einer Website sind Fotos ein wichtiges Gestaltungsmerkmal, denn dadurch lassen sich Texte auflockern und Inhalte veranschaulichen. Bei der Verwendung von Bildern müssen aber die verschiedensten gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Worauf es dabei insbesondere gemäß Urheberrecht, Kunsturhebergesetz und Datenschutz ankommt, klären wir nachfolgend.
Sich ein Bild von Google zu nehmen und auf der eigenen Website zu benutzen ist, wie hoffentlich die meisten von Ihnen wissen, weder ratsam noch rechtlich sicher. Oftmals besitzt ein anderer die Rechte an diesem Bild, daher möchten wir Ihnen heute erklären, wie Sie für sich nutzbare Bildrechte erkennen können.
Die WordPress Foundation – Eigentümer der Marke WordPress – gibt großzügig aber klar Richtlinien für die Verwendung der Marke WordPress vor. Eine wichtige Einschränkung ist die Bitte, den Namen WordPress nicht in der eigenen Domain zu verwenden. Die weitaus meisten Dienstleister rund um WordPress halten sich daran, ein paar (unwissende) Ausnahmen aber nicht. Bisher war das kein großes Problem, doch jetzt gibt es den ersten Markenrechtsstreit.
Auch weil die Internetanschlüsse immer schneller werden, erfreut sich das Einbinden von Videos in die eigene Website steigender Beliebtheit. Durch Filme wirken Beiträge lebendiger, der Informationsmehrwert erhöht sich, die gesamte Website wird aufgewertet. Lange stand allerdings die rechtliche Frage im Raum, ob man sich durch das Einbinden aus externen Quellen wie YouTube mit fremden Federn schmückt, anders formuliert, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Nun sorgt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Klarheit. Worum es dabei geht, beschreibt der folgende Beitrag.