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Newsletter in WordPress einrichten

Wie Sie in WordPress einen Newsletter einrichten

Wer seine Kunden oder Website-Besucher regelmäßig über neue Produkte beziehungsweise aktuellen Content informieren möchte, richtet am besten einen Newsletter ein. Wie das in WordPress funktioniert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen und was es für technische Tücken gibt, erklären wir in diesem Beitrag.

Worum geht es?

Newsletter-Marketing ist eine beliebte Methode von Unternehmen, um ihre Kunden auf neue Angebote aufmerksam zu machen oder sie mit Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen in ihrer Branche zu versorgen. Und Betreiber von Nachrichten- und Entertainment-Websites weisen via regelmäßigem E-Mail-Versand gerne auf ihren neuesten Content hin. Doch bevor man nun alle vorhandenen elektronischen Postadressen herauskramt und mit eigener Werbung bombardiert, sollte ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Newsletter-Marketing geworfen werden. Sonst drohen eine Unterlassungsklage oder sogar Schadenersatzansprüche.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Newsletter-Marketing

Ausdrückliche Einwilligung

Denn wenn man jemandem eine Werbemail zukommen lassen möchte, muss dieser zuvor seine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben. Das bedeutet, dass der Empfänger bewusst die Entscheidung treffen muss, einen Newsletter zu abonnieren. So ist es beispielsweise unzulässig, die entsprechende Checkbox im Bestellformular bereits voranzukreuzen. Dieser Vorgang muss aktiv vom Empfänger ausgehen. Zur Dokumentation der erhaltenen ausdrücklichen Einwilligung hat sich das sogenannte “Doppel-Opt-in-Verfahren” bewährt. Bei diesem erhält der Empfänger nach der Bestellung eines Newsletters zunächst eine E-Mail, in der er nochmals sein Abonnement bestätigen muss, bevor er in die Verteilerliste aufgenommen wird. Zudem ist es von zwingender Notwendigkeit, dass er auf sein jederzeit gültiges Widerspruchsrecht hingewiesen wird.

Ausnahmen bei Geschäftskunden

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel – und im Fall von Newsletter-Marketing bestehen diese laut § 7 Abs. 3 UWG, wenn ein Unternehmer die E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten hat, wenn sie zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte verwendet wird, wenn der Kunde dem nicht widersprochen hat und er bei der Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er sein Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen kann, ohne weitere Kosten als die tragen zu müssen, die nach den Basistarifen entstehen. Werden diese vier Faktoren gleichzeitig erfüllt, muss keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vor dem Versand eines Direktmailings eingeholt werden.

Impressumspflicht

In jedem Fall darf jedoch das Impressum nicht fehlen, denn bei einem Newsletter handelt es sich um die geschäftsmäßige Veröffentlichung von Inhalten – und für solche sieht das Telemediengesetz eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Angabe ihrer Herkunft vor. Dabei sei an dieser Stelle empfohlen, die entsprechenden Informationen direkt in der E-Mail unterzubringen, anstatt lediglich mit einem Link auf das Impressum der eigenen Website zu verweisen. Das minimiert das Risiko rechtlicher Schwierigkeiten und wirkt zudem seriös. Weitere Hinweise zu einem rechtssicheren E-Mail-Marketing stehen auf der Website von eRecht24 bereit.

Technische Tücken beim Newsletter-Versand

Sind alle rechtlichen Hürden erst mal aus dem Weg geräumt, geht es im nächsten Schritt darum, die technischen Komplikationen beim Newsletter-Marketing zu beseitigen. Denn die meisten Provider, Unternehmen und Privatpersonen nutzen Spamfilter, um sich vor unerwünschten Werbemails zu schützen. Und diese greifen oft auch dann, wenn es sich um seriöse und angeforderte E-Mails handelt.
Wer dem entgegenwirken möchte, beherzigt am besten die dreißig wertvollen Tipps, die René Wagner auf akademie.de zusammengestellt hat. Wer dann noch in Großbuchstaben das Wort “Viagra” in seine Betreffzeile integriert, ist selbst schuld.

Newsletter mit MailChimp einrichten

Einer der bekanntesten Dienste, um seine Website mit einem Newsletter auszustatten, ist MailChimp. Einfache Handhabung, ansprechende Gestaltung, kostenlos für Newsletter mit bis zu 2.000 Abonennten – MailChimp hat zahlreiche Argumente auf seiner Seite, wenn es darum geht, den passenden Partner für das eigene E-Mail-Marketing zu finden. Und dank des praktischen und von MailChimp empfohlenen Plug-ins für WordPress ist die Integration in Windeseile erledigt. Tipps dazu, wie die Einrichtung eines Newsletters mit MailChimp funktioniert, finden sich auf der Website vom Elmastudio.
Newsletter Dienst MailChimp

Newsletter mit CleverReach einrichten

Da MailChimp ein englischsprachiger Dienst ist, wollen wir an dieser Stelle noch eine deutsche Alternative vorstellen: CleverReach. Können können alle alles: Doppel-Opt-in, Personalisierung, diverse Gestaltungsvorlagen. Und auch für CleverReach gibt es ein Plug-in, mit dem die Integration in WordPress zum Kinderspiel wird (verlinken zu: http://wordpress.org/plugins/cleverreach-newsletter-marketing/). Kostenlos ist dieser Dienst jedoch lediglich bis zu einer Empfängeranzahl von 250.
Newsletter Dienst CleverReach

Newsletter mit MailPoet einrichten

Einen kostenlosen Empfängerkreis von wiederum 2.000 Abonennten bietet der Dienst MailPoet vom Anbieter Wysija, der ausschließlich für WordPress entwickelt wurde. Das Plug-in liefert alle notwendigen Funktionen für ein effektives und rechtssicheres Newsletter-Marketing und auch dem oben beschriebenen Spam-Problem kann mit dem Tool entgegengewirkt werden.
Ein schöner Artikel zu MailPoet findet sich auf der Website des Webdesigners und Medienberaters Markus Dreesen.
Newsletter Plugin MailPoet

Qual der Wahl – Newsletter-Anbieter in Hülle und Fülle

Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, das technische Fundament für ein Newsletter-Engagement zu legen – und das mit vergleichsweise geringem Zeitaufwand. Auf welchen Dienst die Entscheidung letztlich fällt, ist eine Frage des persönlichen Geschmacks. Und der Erfolg eine Frage der inhaltlichen Qualität der Newsletter.

Viel Erfolg beim Rühren der E-Mail-Werbetrommel!


Quelle Bilder: eigene Screenshots

turned_in_notDSGVO, E-Mail, Tutorials

3 Kommentare. Wir freuen uns über Ihren Kommentar

  • Liebes Elbnetz-Team,
    ich habe noch 1-2 Anmerkungen zu der Einbindung von MailPoet in WordPress. Was für viele ein Vorteil sein dürfte, ist der Fakt, dass die Abonnenten Daten bei der Nutzung von MailPoet auf den eigenen Servern bleiben und nicht in Drittländer exportiert werden. Das ist bei Mailchimp und den meisten anderen jedoch der Fall. Aus DSGVO Sicht ist das nicht besonders schön. Daher raten auch viele Rechtsanwälte zum selbst gehosteten Newsletter – insofern die WordPress Installation auf einem Server in Deutschland liegt.
    Mehr Infos dazu und eine MailPoet Anleitung habe ich hier für Euch zusammengetragen:
    https://www.selbststaendigkite.de/mailpoet/
    Viele Grüße aus der Nachbarschaft!
    Keno

    Antworten
  • Wieso müssen eigentlich einfache Sachen immer so kompliziert sein.
    Mit Registration usw.?

    Antworten
  • Hallo.
    Ich bin gerade dabei, meinen Blog aufzubauen und bin dabei über deine ganzen Tipps gestolpert und muss dir auf jeden Fall ein großes Lob ausrichten! Ich glaub jetzt kriege selbst ich das hin ! ;)
    Wünsche ein schönes Wochenende.
    Hoffe du lebst in einem Bundesland, welcher heute Feiertag hat. ;)
    Liebste Grüße

    Antworten

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