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neues gesetz zur abmahnung bei datenschutzverstoessen in kraft

Neues Gesetz zur Abmahnung bei Datenschutzverstößen in Kraft

Heute ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass sehr praxisrelevant werden kann. Es geht um Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen.

Was ist passiert?

Bislang waren allein die Datenschutzbehörden für die Verfolgung von Datenschutzverstößen zuständig. Da diese jedoch personell schlecht besetzt sind, gab es in der Vergangenheit nur selten Bußgelder und Untersagungsverfügungen, so dass sich viele Unternehmen zum Thema Datenschutz und Abmahnung in Sicherheit wogen.
Die Befugnis zur Verfolgung von Datenschutzverstößen wurde nun mit dem „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ auf Verbände übertragen. Ab heute können daher auch Verbraucherschutzzentralen Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen gegen Unternehmen aussprechen. Hierfür wurde u.a. § 2 II des Unterlassungsklagengesetzes geändert. Glücklicherweise wurden allerdings nicht alle Datenschutzverstöße in die Regelung aufgenommen.
Abgemahnt werden können zukünftig nur solche Verstöße, die eine Datenerhebung zu Zwecken
a.) der Werbung,
b.) der Markt-/Meinungsforschung,
c.) des Betreibens einer Auskunftei,
d.) des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen,
e.) des Adresshandels,
f.) des sonstigen Datenhandels oder
g.) vergleichbarer kommerzieller Zwecke zum Gegenstand haben.
Die Datenerhebung und -nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung bleibt also außen vor.
Weitere, wichtige Änderung: Nach § 309 Nr. 13 BGB ist die Regelung in AGB ab sofort unwirksam, bestimmte Erklärungen des Verbrauchers (z.B. Kündigung) gegenüber dem Unternehmen nur in Schriftform abgegeben zu können. Vielmehr muss fortan die Textform (E-Mail) ausreichen.

Warum ist das wichtig für Sie?

Die Verbraucherschutzverbände werden sich ab sofort neu positionieren. Während diese bislang Verstöße gegen Fernabsatzrecht (Widerrufsbelehrung) oder Preisangabenverordnung abgemahnt haben, werden sie sich nun gezielt auf Datenschutz und Abmahnung „einschießen“. Jedes Erstellen von Nutzungsprofilen von Kunden oder Internetnutzern kann nun – soweit keine ausreichende Einwilligung eingeholte wurde – kostenpflichtig von den Verbänden geahndet werden. Werden also durch Ihre Marketingabteilung Kunden- oder Nutzerdaten ohne konkrete Einwilligung zu Profilen zusammenführt (Profiling), so kann dies eine kostenpflichtige Abmahnung zur Folge haben. Dies ist besonders deshalb ärgerlich, da die Datenschutzbehörden noch zur Geheimhaltung verpflichtet sind (die Verstöße werden nicht an die Presse weitergegeben), während die Verbände ihre Ansprüche vor öffentlichen Gerichten geltend machen können.

Was ist zu tun?

Unternehmen des Adresshandels sowie der Meinungsforschung und Auskunfteien sind unmittelbar betroffen und erhalten ab heute einen neuen Gegenspieler. Sie stehen ab sofort unter strenger Beobachtung. Aber auch sonstige Unternehmen sind betroffen, soweit die eigene Marketingabteilung Nutzungsprofile von Kunden und Internetnutzern erstellt. Hier muss daher Aufklärung betrieben werden. Informieren Sie Ihre Marketingabteilung über diese Gesetzesänderung und bringen das Thema „Persönlichkeits- und Nutzungsprofile“ auf den Tisch. Es ist bei jedem gespeicherten Nutzer konkret zu prüfen, ob dieser einer solchen Zusammenführung zugestimmt hat oder nicht. Bislang hat sich keiner so richtig um das Thema Datenschutz und Abmahnung gekümmert (die Behörden haben hierfür eine Kapazitäten). Ab heute dürfte sich das ändern…
In Bezug auf die Änderung von § 309 Nr. 13 BGB sollten Sie Ihre eigenen AGB daraufhin überprüfen, ob Sie dort gegenüber Verbrauchern das Erfordernis der Schriftform vorschreiben. Dies ist ab sofort verboten. Sie müssen daher aus „Schriftform“ nun bestenfalls „Textform“ machen und ggf. nun auch die Kündigung per E-Mail akzeptieren.

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2 Kommentare. Wir freuen uns über Ihren Kommentar

  • Hallo, mal eine Frage unabhängig vom Artikel.
    Mir gefällt das Design der Seite und da es sich ja laut Adresszeile um CMS WordPress handelt wollte ich mal fragen welches Theme das denn ist?
    Danke für die Antwort.
    Grüsse
    Gusta

    Antworten
    • Elbnetz Redaktion
      25. Februar 2016 15:28

      Moin Gusta,
      das Theme nennt sich Central, ist aber stark an unsere Bedürfnisse angepasst.
      Beste Grüße in die Schweiz,
      Ihr Elbnetz-Team

      Antworten

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