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was ist wordpress

Rechtsstreit um den Namen WordPress

Die WordPress Foundation – Eigentümer der Marke WordPress – gibt großzügig aber klar Richtlinien für die Verwendung der Marke WordPress vor. Eine wichtige Einschränkung ist die Bitte, den Namen WordPress nicht in der eigenen Domain zu verwenden. Die weitaus meisten Dienstleister rund um WordPress halten sich daran, ein paar (unwissende) Ausnahmen aber nicht. Bisher war das kein großes Problem, doch jetzt gibt es den ersten Markenrechtsstreit.

Worum geht es?

Die WordPress Foundation besitzt und überwacht die Marken WordPress und WordCamp und hat Nutzungsrichtlinien entwickelt die regeln, wie die Marke WordPress für die Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten verwendet werden können.
Please do not use WordPress or WordCamp as part of a domain name.“ ist eine der entscheidenen Einschränkungen in den englischsprachigen Markenrichtlinien bei der Verwendung der Marke WordPress. Die Foundation möchte mit dieser Regelung die Verwässerung der Marke WordPress verhindern und anhand der Domain eine klare Abgrenzung zwischen offiziellen Websites gegenüber Dienstleistern rund um WordPress schaffen.

Eher Ausnahme als Regel

Die weitaus meisten Anbieter von Diensten, News oder Produkten rund um WordPress respektieren diese Regel und verwenden stattdessen das Kürzel WP in der Domain, welches explizit vom Markenschutz ausgenommen ist (Beispiel unsere Domain wp-schulung.de). Doch es gibt auch ein paar Website-Betreiber, die sich nicht an die Regel halten und sich durch das „Keyword“ WordPress in der Domain einen Ranking-Vorteil bei den Suchmaschinen erhoffen.
Bisher ging man mit dieser Strategie auch kein sonderlich großes Risiko ein. Ob Domain-Inhaber direkt von der Foundation angesprochen wurden ist uns nicht bekannt, aber es gab bisher noch keinen öffentlichen Rechtsstreit um einen Domainnamen.
Das hat sich letzte Woche geändert.

Was ist passiert?

Gegen den Betreiber der Website The WordPress Helpers hat die WordPress Foundation nun am 18.06. dieses Jahres Klage an einem US-Gericht gegen den Markenmissbrauch eingereicht. Gemäß der Klage hat die WordPress Foundation den Angeklagten mehrmals in diesem Jahr gebeten, auf die ungewünschte Verwendung der Marke zu verzichten.
Der Beklagte Yablon weigerte sich aber nicht nur, seine Domains zu ändern, sondern reichte zudem bei dem USPTO Marken Gericht am 12. Mai eine Beschwerde ein, um die WordPress Markenanmeldungen zu stoppen. Das Hauptargument dabei: Es gebe wissentlich Websites und Dienste wie „WordPress SEO by Yoast“ und nur wenige Anbieter werden zur Aufgabe der Markenverwendung aufgefordert. Diese Ungleichbehandlung sollte zur Aufgabe des Markenrechts führen.

Wie sehen wir das Ganze?

Für uns wirkt die ganze Aktion wie ein geplanter Marketing-Gag um den erst Anfang 2015 gestarteten Dienst zu promoten. Auf der entsprechenden Unterseite von The WordPress Helpers stehen keine wirklichen Argument, die gegen den Wunsch von WordPress sprechen, sondern die Aufforderung mit Hilfe eines Plug-ins einen Banner auf die eigene Website zu installieren, der zurück zur Website verlinkt.
Mal unabhängig der möglichen Beweggründe des Herrn Yablon stehen wir auf der Argumentationsseite der WordPress Foundation. Die Markenrichtlinien geben Dienstleister wie uns genügen Freiraum, seine Dienste rund um WordPress zu bewerben. Auf der anderen Seite ist auch uns daran gelegen, dass es keine Verwässerung der Marken WordPress (und WordCamp) gibt. Nicht zuletzt deswegen, weil viel Spam-Websites sich mit dem Namen WordPress in der Domain einen offiziellen Anstrich verpassen wollen.
Wir sind gespannt, wie es in diesem Gerichtsverfahren weiter geht und bleiben am Ball.
Informationsquellen:

turned_in_notRechtsurteile, Urheberrecht

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